Baumusterprüfung für die Zulassung
Verpackungen (Fässer, Kanister, Kisten, Säcke, Kombinationsverpackungen, Feinstblechverpackungen und zusammengesetzte Verpackungen), Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen müssen gemäß der geltenden Rechtslage (ADR, RID, ADN, IMDG-Code, ICAO-TI/IATA-DGR, UN-Empfehlungen) vor ihrer erstmaligen Verwendung einer Baumusterprüfung unterzogen werden. Dabei wird die Bauart der Verpackung, Großverpackung oder Großpackmittel (IBC) verschiedenen Belastungstests unterzogen.
Wir führen folgende Prüfungen für Sie durch:
- Chemische Verträglichkeit
- Fallprüfung
- Dichtheitsprüfung
- Innendruckprüfung (hydraulisch)
- Permeabilitätsprüfung
- Hebeprüfung von unten
- Hebeprüfung von oben
- Stapeldruckprüfung
- Weiterreißprüfung
- Kippfallprüfung
- Aufrichtprüfung
- Vibrationsprüfung
Das OFI ist ermächtigt für geprüfte Verpackungen und IBCs international gültige UN-Zulassungen auszusprechen (Kurzzeichen: „A/PA-03“). Aufgrund dieser Befugnis können unmittelbar nach dem Abschluss der Bauartprüfung entsprechende Zulassungen erteilt werden.
Prüfungen für Transportverpackungen und Big Bags
Unterschiedlichste Arten von Transportverpackungen und Großpackmitteln werden am OFI untersucht. Ergänzend bieten wir für FIBC, die nicht für Gefahrgut eingesetzt werden sollen, folgende Prüfungen gemäß ISO 21898 an:
- Bewertung der UV-Beständigkeit – Anhang A
- Zyklische Hebeprüfung – Anhang B
- Stauch- / Stapelprüfung – Anhang C
Laufende Überwachung
Die Verpackungen müssen nach einem von der zuständigen Behörde als zufrieden stellend erachteten Qualitätssicherungsprogramm hergestellt, rekonditioniert und geprüft sein, um sicherzustellen, dass jede Verpackung den Vorschriften entspricht. Als akkreditierte Inspektionsstelle kann das OFI diese Überwachung für Sie durchführen. Direkt beim Kunden vor Ort wird die Produktion besichtigt, Abläufe werden erläutert und Prozesse hinterfragt.