| Verfahren zur Konformitätsbescheinigung |
|
|
|
Das Verfahren der Konformitätsbescheinigung, d.h., welche Aufgaben übernehmen Hersteller und die Zertifizierungsstelle, wird auf Basis einer Kommissionsentscheidung in den harmonisierten Normen (hEN) oder den europäischen technischen Zulassungen (ETZ) festgelegt. Die BPR kennt grundsätzlich 6 Systeme der Konformitätsbescheinigung. Im Falle der Konformitätsbewertungssysteme 1, 1+, 2 und 2+ sind zum Nachweis der Konformität der Produkte bzw. der werkseigenen Produktionskontrolle notifizierte Zertifizierungsstellen unbedingt nötig, bei Nachweisen im System 3 und 4 erfolgt die Konformitätsbewertung ausschließlich in Eigenverantwortung durch den Hersteller.
|



