| CE-Kennzeichnung |
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Die CE-Kennzeichnung zeigt die Übereinstimmung eines Produkts mit den wesentlichen Anforderungen der EU-Richtlinien und mit der harmonisierten Norm bzw. europäischen technischen Zulassung an. Mit ihr erklärt der Hersteller, dass die für das Produkt relevanten gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Das CE-Kennzeichen dient als Voraussetzung für das In-Verkehr-Bringen eines Produkts im Europäischen Wirtschaftsraum und wird durch den Hersteller oder In-Verkehr-Bringer eigenverantwortlich am Produkt oder dessen Umverpackung angebracht. In Abhängigkeit von der Sicherheitsrelevanz eines Bauprodukts muss er nach Maßgabe einer Entscheidung der Europäischen Kommission hierbei eine notifizierte Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstelle einschalten. Bei Bauprodukten, die neben der Bauproduktenrichtlinie anderen EG-Richtlinien unterliegen, erklärt der Hersteller mit der CE-Kennzeichnung, dass die Konformität mit den Bestimmungen aller einschlägigen Richtlinien gegeben ist. Produkte mit der CE-Kennzeichnung dürfen in der EU und im EWR frei in den Handel gebracht und gehandelt werden. Die CE-Kennzeichnung ist damit quasi ein ‚Reisepass‘ für Bauprodukte in der EU. Das CE-Kennzeichen ist kein Qualitätszeichen, wie es das ofi-CERT-Zeichen im freiwilligen Bereich darstellt.
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