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CE-Bauproduktenrichtlinie PDF Drucken

Die Europäische Union (EU) möchte einen freien Handel mit Bauprodukten im EU-Binnenmarkt. Dazu tragen immer mehr Bauprodukte in Europa die CE-Kennzeichnung. Die Bauproduktenrichtlinie BPR, 89/106 EEC wurde am 11.2.1998 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft (EG L 40) als Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der EU-Mitgliedsstaaten über Bauprodukte erlassen.

Das Ziel der BPR ist es wesentliche Anforderungen – sogenannte essential requirements – an das Bauwerk, in welchem Bauprodukte verwendet werden, festzulegen, die gemäß Anhang der BPR bei normaler Instandhaltung über einen wirtschaftlich angemessenen Zeitraum erfüllt werden müssen. Dazu gehören:

  • Mechanische Festigkeit und Standsicherheit
  • Brandschutz
  • Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
  • Nutzungssicherheit
  • Schallschutz
  • Energieeinsparung und Wärmeschutz

Die Definition der wesentlichen Anforderungen erfolgt unter Beibehaltung der unterschiedlichen Schutzniveaus in den Mitgliedsstaaten. Die Anforderungen der BPR wurden in die Grundlagendokumente der Bauprodukte transferiert und dienen als Grundlage für Aufträge (Mandate) an

  • CEN (European Commitee for Standardization) zur Erarbeitung
    von harmonisierten europäischen Normen (hEN)
  • EOTA (European Organisation for Technical Approvals) zur Erarbeitung
    von Leitlinien für die europäischen technischen Zulassungen (ETZ)

Die Erfüllung dieser Grundlagen dient als Basis der CE-Kennzeichnung, mit welcher der Hersteller nachweist, dass das Produkt alle wesentlichen Anforderungen der Richtlinie erfüllt und die relevanten Richtlinien der EU eingehalten werden.